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Allgemeine Gastaufnahmebedingungen (AGB für Gasthof zur Burgruine)

(Stand: Mai 2024)

 

Herausgeber und Kontakt: Gasthof zur Burgruine, Matthias Schriefer, Leienfels 2, 91278 Pottenstein,
Telefon: 09244-366, Email: gasthof@zur-burgruine.de, URL: www.zur-burgruine.de, USt.-ID: DE313013827 - im Folgenden „Hotel“ genannt. -

 

Lieber Gast!
Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Gastaufnahmebedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen einschließlich für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Events/Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc.

 

1. Abschluss des Vertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Gästezimmer und/oder weitere Leistungen bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereit gestellt wird/werden. Der Besteller haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Gruppen- und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis drei Wochen vor Ankunft zur Verfügung zu stellen. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

 

2. An- und Abreise
Ohne anders lautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich und hat die Zimmerrückgabe bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Der Gast wird gebeten, bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr dem Empfang dies spätestens bis 20:00 Uhr am Vortag der Abreise mitzuteilen: Bei Abreise bis 18:00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18:00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit oder Garantierte Buchung vereinbart wurde.

 

3. Leistungen und Preise
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Preise beinhalten die aktuelle Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Auftraggebers. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Anreise mehr als vier Monate liegen, behält sich das Hotel vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Sie haben dann die Möglichkeit, falls Ihnen der Preis nicht zusagt, innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung des Preises die Buchung kostenfrei zu stornieren. Alle Preisauszeichnungen gelten in Euro. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, behalten wir uns vor, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistungen nicht beeinträchtigen. So behalten wir uns z.B. vor, Ihnen eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn Ihnen dies zumutbar ist, besonders weil die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

 

4. Zahlungen
Für die Buchung kann das Hotel eine Vorauszahlung von 100 % des vereinbarten Preises verlangen. Bietet das Hotel als Reiseveranstalter Pauschalreisen an, können als Vorauskasse lediglich 10 %, max. 250,- € pro Person gefordert werden. Verlangt das Hotel in diesen Fällen eine höhere Vorauskasse, sind die geleisteten Zahlungen gem. § 651 K BGB Insolvenz gesichert. Der Sicherungsschein ist nach Zahlungseingang mit der Reservierungsbestätigung zu übersenden. Geht diese Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung auf dem Konto des Hotels ein, so ist dieses zum Vertragsrücktritt berechtigt. Der Rücktritt muss unverzüglich mitgeteilt werden. Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung sofort, spätestens bei Check-In im Hotel. Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der Besteller die Rechnung spätestens 7 Tage vom Rechnungsdatum an zu begleichen. Wir sind nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten oder Voucher anzunehmen.

 

5. Rücktritt/Stornierung
a) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von Ihrer Buchung der Gästezimmer zurücktreten. Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer Erklärung bei uns. Stornierungen von Reservierungen für bis zu drei Gästezimmer sind bis 18:00 Uhr (Ortszeit) am Vortag der Anreise kostenfrei möglich.
b) Stornierungen von Gruppen ab 3 Gästezimmern sind für das gesamte Kontingent bis einschließlich 30 Tage vor Ankunft kostenfrei möglich. Danach berechnet das Hotel auf alle gebuchten Leistungen (Übernachtung, Frühstück sowie sonstige gebuchte Leistungen) 80% des Buchungsbetrages. Bei Nichtanreise ohne Stornierung ist 90% des Buchungsbetrages zu entrichten. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden und die Stornierungsgebühren für den Gast niedrig zu halten. Ihnen bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden uns gegenüber nachzuweisen.
c) Stornierungen von Arrangements (Übernachtung, Frühstück sowie sonstige gebuchte Leistungen) sind bis einschließlich 30 Tage vor Ankunft kostenfrei möglich. Danach berechnet das Hotel für alle sonstigen gebuchten Leistungen 80% des Buchungsbetrages, ausgenommen hiervon ist die Reservierung von Gästezimmer laut Punkt 5 a). Bei Nichtanreise ohne Stornierung ist 90% des Buchungsbetrages zu entrichten.
d) Veranstaltung ohne Übernachtung: Bis einschließlich 30 Tage vor Anreise fallen keine Kosten an.
- Stornierung bis einschließlich 14 Tage vor Anreise = 30 % der bestellten/reservierten Veranstaltungsleistungen,
- Stornierung bis einschließlich 7 Tage vor Anreise = 60 % der bestellten/reservierten Veranstaltungsleistungen,
- Stornierung bis einschließlich 2 Tage vor Anreise = 80 % der bestellten/reservierten Veranstaltungsleistungen,
- innerhalb von 24 Stunden vor Erbringung oder Nichtinanspruchnahme der jeweiligen Leistungen: Berechnung von 100% der bestellten/reservierten Veranstaltungsleistungen. Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

6. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
Eine Änderung der Teilnehmerzahl ist bis einschließlich 30 Tage vor Anreise kostenfrei. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 2 Personen muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 2 Personen wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 2 Personen zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 4 Personen ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

 

7. Hinweis zum Widerrufsrecht
Im Falle einer verbindlichen Buchung, nach unserer Buchungsbestätigung bzw. der Annahme eines Angebots unsererseits durch Sie, besteht nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht bzw. kein kostenloses Rücktrittsrecht des mit uns durch Ihre Buchung zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages, sondern im Falle des Nichteintritts oder der Nichtanreise damit rechnen müssen, dass Sie Storno- bzw. Rücktrittskosten bezahlen müssen.

 

8. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel in Textform. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

 

9. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

10. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in gesamten Hotelbereich. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brand- schutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Gastes zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Gast das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Gastes vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Für Wertgegenstände wird eine Haftung nur übernommen, wenn diese gegen Quittung am Empfang hinterlegt werden. Geld ist ebenfalls gegen Quittung am Empfang zu hinterlegen. Das Hotel haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in Prospekten sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Das Hotel haftet nicht für die Leistungen der von ihm vermittelten Hotels. WICHTIG: Für hochwertige Garderobe oder Wertgegenstände kann nur dann Haftung übernommen werden, wenn das Personal beim Ablegen der Garderobe bzw. beim Ablegen der Wertgegenstände auf den besonderen Wert aufmerksam gemacht wurde!

 

11. Haftung
Der Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte Schäden. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert. Das Hotel behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt oder Arbeitskampfmaßnahmen unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche hergeleitet werden können. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den Bestimmungen des BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn die Zimmer oder die Behältnisse, aus denen Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen waren.
Die Haftung für Mängel der Leistung ist auf solche Mängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Zur Minderung ist der Gast nicht berechtigt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Gastes auf Mangelbeseitigung. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Gastes, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch wegen wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist damit nicht. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr,
Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Störungen (wie z.B. das EDV-System) zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden. Der Besteller haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch ihn oder Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.

 

12. Nichtrauchen im Hotel
Das Hotel ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Zimmer zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Zimmer einen Betrag in Höhe von EUR 120,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher (z.B. Auslösen der Brandmeldeanlage) oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

 

13. Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist in unserem Hause aus Rücksicht auf andere Gäste nicht gestattet. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung der Zimmer einen Betrag in Höhe von EUR 120,00 zu verlangen.

 

14. Gutscheine
Der Gutschein kann nur in Höhe des für den Gutschein bezahlten Betrags eingelöst werden und nicht nach der auf dem Gutschein genannten Leistung. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum genau 3 Jahre gültig. Ist kein Ausstellungsdatum vermerkt, so gilt das Datum der Zahlung des Gutscheins. Das Hotel löst nur solche Gutscheine ein, die vollständig bezahlt sind. Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen. Der Gutschein kann für jede, beliebige Leistung des Hotels eingelöst werden, jedoch dahingehend eingeschränkt, dass die Leistung auch verfügbar ist.

 

15. Datenschutzhinweise
Wir speichern und verarbeiten Daten, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind: Dies sind alle Daten, auf die das Hotel Zugriff haben muss, um der Verpflichtung aus der Zimmervermietung, den Dienstleistungen oder anderen Verträge, die vor, während oder nach dem Hotelaufenthalt geschlossen werden, nachkommen zu können. Zusätzlich speichern und verarbeiten wir Daten, die zur Erfüllung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind: Für alle Daten, die für das ordnungsgemäße Ausfüllen des Meldescheins erforderlich sind, ist das Hotel berechtigt und verpflichtet zu erheben. Ebenso alle Daten, die das Hotel aus steuer- oder handelsrechtlicher Sicht benötigt. Zur Verarbeitung weitergehender personenbezogener Daten erbitten wir bei Anreise in einer Anlage des Meldescheins um eine gesonderte Erlaubnis. Sie haben zu jeder Zeit und ohne Angabe von Gründen die Möglichkeit, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen und deren Löschung zu verlangen. Die Löschung werden wir umgehend vornehmen. Sollte eine Löschung aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Steuer- und Handelsrechts nicht möglich sein, werden Ihre Daten nur für die sich für uns aus den Gesetzen ergebenden Pflichten verarbeitet. Eine Verarbeitung zu kommerziellen Zwecken findet nach einem Widerspruch nicht mehr statt.

 

17. Verbraucherstreitbeilegung
Plattform zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Weitere Informationen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG.). Unsere Email für Verbraucherbeschwerden lautet: gasthof@zur-burgruine.de

 

18. Schlussbestimmungen
Im kaufmännischen Verkehr sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn das Hotel diese schriftlich bestätigt hat. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Gastaufnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.

 

 

 

 

Gasthof-Pension Zur Burgruine | Leienfels 2 | 91278 Pottenstein, Fränkische Schweiz | Tel. 09244 366 | Fax 09244 1645

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